Gaststaat

Gaststaat
Gaststaat m страна́ пребыва́ния (дипломати́ческого представи́теля)

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Ambassadeur — Konferenz der Botschafter aus Asien im Weltsaal des Auswärtigen Amtes in Bonn (1965) Ein Botschafter (frz. ambassadeur, engl. ambassador) ist ein Diplomat, also der beamtete oberste Beauftragte eines Staates in einem anderen Land oder bei einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Bilateral Investment Treaties — (BIT) sind bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Staaten. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Botschafter — Konferenz der Botschafter aus Asien im Weltsaal des Auswärtigen Amtes in Bonn (1965) Ein Botschafter (frz. ambassadeur, engl. ambassador) ist ein Diplomat, also der beamtete oberste Beauftragte eines Staa …   Deutsch Wikipedia

  • Investitionsschutzabkommen — (engl. International Investment Treaties oder International Investment Agreements) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in… …   Deutsch Wikipedia

  • Diplomat — Ein Diplomat ist ein Regierungsbeauftragter, der auf Regierungsebene die völkerrechtliche Vertretung seines Staates in oder gegenüber ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen vornimmt. Er kann dabei Chef einer diplomatischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Diplomatin — Ein Diplomat ist ein Regierungsbeauftragter, der auf Regierungsebene die völkerrechtliche Vertretung seines Staates in oder gegenüber ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen vornimmt. Er kann dabei Chef einer diplomatischen… …   Deutsch Wikipedia

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  • Asylrecht — Asyl|recht 〈[azy:l ] n. 11; unz.〉 Recht auf Verfolgungsfreiheit in einem Asyl ● Asylrecht in Anspruch nehmen * * * Asyl|recht, das: 1. Recht aus politischen, religiösen od. anderen Gründen Verfolgter auf ↑ Asyl (2) im Zufluchtsstaat: A. genießen …   Universal-Lexikon

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